Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10294)
AnzeigeA. Ziel
Die Verpflichtung zur Zahlung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2004 läuft zum 31. Dezember 2008 aus. Ziel dieses Entwurfs ist es, die Leistungsfähigkeit und die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft weiter zu verbessern, das Gesetz den Entwicklungen der letzten fünf Jahre anzupassen und die Strukturen der Filmförderungsanstalt (FFA) zu optimieren.
B. Lösung
Fortführung des Filmförderungsgesetzes auf fünf Jahre mit folgenden Akzenten:
* Neugewichtung der Förderungsbereiche,
* Stärkung der Stoffentwicklung,
* Neustrukturierung der Abspielförderung,
* Einbeziehung neuer Marktentwicklungen und Verwertungsformen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10294 | 22.09.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10495 | 07.10.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/10665 | 20.10.2008 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 26. September bis 16. Oktober) |
16/10833 | 11.11.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):