Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2950)
AnzeigeA. Ziel
Das geltende Abwasserabgabengesetz sieht zur Bestimmung der Giftigkeit des Abwassers die Durchführung eines Fischtestes (Goldorfentest) vor. Nach langjährigen Entwicklungsarbeiten liegt nunmehr ein genormter, vollzugsfähiger Biotest an Fischeiern vor, der den insbesondere aus Tierschutzsicht problematischen Fischtest ablösen kann. Der neue Fischeitest soll deshalb sowohl im Ordnungsrecht (Abwasserverordnung) als auch im Abgabenrecht den Fischtest ersetzen.
B. Lösung
Im Abwasserabgabengesetz wird die Bestimmung der Giftigkeit des Abwassers abgabeneutral auf den Fischeitest umgestellt. Zusätzlich wird die Regelung zu den der Abgabenerhebung zugrunde liegenden Analysen- und Messverfahren vereinfacht.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
15/2950 | 22.4.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/3791 | 27.9.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):