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Fünftes Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Vom 9.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 67 vom 15.12.2004.

Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2950)

A. Ziel

Das geltende Abwasserabgabengesetz sieht zur Bestimmung der Giftigkeit des Abwassers die Durchführung eines Fischtestes (Goldorfentest) vor. Nach langjährigen Entwicklungsarbeiten liegt nunmehr ein genormter, vollzugsfähiger Biotest an Fischeiern vor, der den insbesondere aus Tierschutzsicht problematischen Fischtest ablösen kann. Der neue Fischeitest soll deshalb sowohl im Ordnungsrecht (Abwasserverordnung) als auch im Abgabenrecht den Fischtest ersetzen.

B. Lösung

Im Abwasserabgabengesetz wird die Bestimmung der Giftigkeit des Abwassers abgabeneutral auf den Fischeitest umgestellt. Zusätzlich wird die Regelung zu den der Abgabenerhebung zugrunde liegenden Analysen- und Messverfahren vereinfacht.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2950 22.4.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3791 27.9.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze