Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/106)
AnzeigeA. Ziel
Für das Disziplinarverfahren gegen Notare bestehen in den §§ 96, 105 der Bundesnotarordnung (BNotO) Verweisungen auf das Landesrecht bzw. die frühere Bundesdisziplinarordnung, die in ihrer Geltung bis zum 1. Januar 2006 befristet sind. Die Erörterungen mit den Ländern über eine Neuregelung sind noch nicht abgeschlossen. Ein regelungsloser Zustand ab 2006 muss vermieden werden, damit klare Regelungen für die Durchführung von Disziplinarverfahren gegen Notare bestehen.
B. Lösung
Das geltende Recht soll vorläufig weiter in Kraft bleiben. Die Geltung der Verweisungen soll daher bis zum 1. Januar 2010 verlängert werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/106 | 29.11.2005 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/246 | 14.12.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):