Hier ist das Forderungssicherungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/511)
AnzeigeA. Ziel
Die wirtschaftliche Lage der Werkunternehmer, vor allem in der Baubranche, ist in den letzten Jahren immer schlechter geworden. Dies gilt insbesondere für die Situation in den neuen Ländern. Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende Anzahl von Insolvenzen prägen das Bild. Diese Situation ist auch auf unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen zurückzuführen. Das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (BGBl. I S. 330) hat hier keine Wende gebracht. Bei seiner Beschlussfassung über dieses Gesetz ging der Bundesrat bereits davon aus, dass weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung der Zahlungsmoral notwendig sind. Der vorliegende Gesetzentwurf greift dieses Anliegen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Verbesserung der Zahlungsmoral" auf. Er verfolgt das Ziel, die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maßnahmen zu stärken. Zum einen sollen Handwerksbetriebe in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderung effektiv zu sichern. Zum anderen sollen die verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sinne einer einfacheren Titelerlangung geändert werden.
B. Lösung
Die Voraussetzungen, unter denen der Unternehmer Abschlagszahlungen verlangen kann, sollen erleichtert werden.
Die Möglichkeiten des Unternehmers, eine Bauhandwerkersicherung nach § 648a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu erhalten, sollen klargestellt und deutlich erweitert werden.
Ferner wird das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen modernisiert und vereinfacht. Daneben werden verschiedene bislang unzureichend ausformulierte Bestimmungen des BGB, die im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen eingefügt worden sind, geändert und ergänzt, damit sie in der Praxis effektiver anwendbar sind. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur Fälligkeit von Vergütungsansprüchen des Subunternehmers.
Schließlich soll die Position des Gläubigers allgemein verbessert werden. Hierzu sind Änderungen des Erkenntnisverfahrens, insbesondere die Einführung einer vorläufigen Zahlungsanordnung, des Aktiengesetzes und des GmbH-Rechts vorgesehen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/511 | 02.02.2006 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
16/9787 | 25.06.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):