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Förderbankenneustrukturierungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes)

Vom 15.8.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 42 vom 21.8.2003.

Hier ist das Förderbankenneustrukturierungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/902)

A. Ziel

Mit dem vorliegenden Artikelgesetz werden folgende Themenkomplexe der deutschen Förderbanken des Bundes geregelt:

* Die im Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 vereinbarte Zusammenlegung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Ausgleichsbank (DtA).

* Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 27. März 2002 zu den selbstständigen öffentlich-rechtlichen Förderbanken des Bundes. Die Artikel 1, 4 bis 12 und 15 regeln die Art der Übertragung des Vermögens der DtA auf die KfW und die Auflösung der DtA, die Rechts- und Versorgungsverhältnisse der Beschäftigten der DtA sowie Folgeänderungen in anderen Bundesgesetzen.

Artikel 2 regelt die Neustrukturierung der KfW mit der durch die Entscheidung der Europäischen Kommission erforderlichen Präzisierung der Förderaufgaben und Ausgliederung der nicht unter den Förderbereich fallenden Aktivitäten in ein Tochterunternehmen sowie die sich aus der Verschmelzung der DtA auf die KfW ergebenden Änderungen im KfW-Konzern (v. a. Mittelstandsbank; Mittelstandsrat).

Artikel 3 regelt für die Landwirtschaftliche Rentenbank die durch die Entscheidung der Europäischen Kommission erforderliche detaillierte Regelung der Förderaufgaben.

Artikel 13 regelt die Anwendung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten für den Bestand von bereits emittierten Pfandbriefen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten im Fall der Überführung solcher Einrichtungen in eine privatrechtliche Rechtsform.

Das Gesetz lässt sich von folgenden Zielen leiten:

* Als Bestandteil der Mittelstands- und Gründeroffensive der Bundesregierung soll durch die Verschmelzung der DtA auf die KfW das Förderangebot des Bundes unter einem Dach zusammengeführt und damit effizienter und transparenter werden.

* In Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission soll eine Präzisierung der im staatlichen Auftrag durchgeführten Förderaufgaben der KfW und der Landwirtschaftlichen Rentenbank erfolgen, für die Anstalts-

last, Gewährträgerhaftung oder Refinanzierungsgarantien erhalten bleiben. Aktivitäten der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Förderinstitute, die außerhalb dieser zu definierenden Förderbereiche entfaltet werden, sind nach Ablauf einer Übergangszeit auszugliedern.

B. Lösung

Erlass eines Förderbankenneustrukturierungsgesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/902 2.5.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/949 7.5.2003 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
15/1127 4.6.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
15/1196 24.6.2003 Unterrichtung durch den Bundesrat

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze