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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6964)
AnzeigeA. Ziel
Das derzeit geltende Vieh- und Fleischgesetz regelt grundsätzliche Fragen des Marktes für Schlachttiere und Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen. Es wurde im Jahr 1977 zum letzten Mal grundlegend überarbeitet. Seitdem hat ein deutlicher Strukturwandel der Fleischwirtschaft stattgefunden. Dieser Strukturwandel macht eine grundlegende Überarbeitung und Entschlackung des Gesetzesinhaltes erforderlich. Mehr Beachtung finden sollen dabei die originäre Eigenverantwortlichkeit der Marktbeteiligten und die gewachsene Bedeutung der Klassifizierungsunternehmen.
Dazu soll das bisher geltende Vieh- und Fleischgesetz durch das vorliegende Fleischgesetz abgelöst werden. Ziel des Vorhabens ist es, eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung herbeizuführen, indem alle bislang im Vieh- und Fleischgesetz enthaltenen Vorgaben hinsichtlich des Handels mit Schlachttieren auf Schlachtviehmärkten sowie die Bestimmungen über die Preismeldung auf Fleischmärkten und über den Inhalt der Abrechnung und die Marktverbände (Bundesmarktverband und Landesmarktverbände) gestrichen werden. Neu geregelt wird demgegenüber die Durchführung der Klassifizierung von Schlachtkörpern durch Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierer.
Daneben enthält das Gesetz erforderlich gewordene Anpassungen von Verweisen des Agrarstatistikgesetzes und des Wirtschaftsstrafgesetzes.
B. Lösung
Erlass des vorliegenden Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/6964 | 07.11.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/7503 | 12.12.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):