Hier ist das Fischetikettierungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7726)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Ziel, die Information des Verbrauchers über Fischereierzeugnisse zu verbessern, macht Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. EG Nr. L 17 S. 22) die Vermarktung einer Vielzahl von Fischereierzeugnissen auf der Einzelhandelsebene ab
1. Januar 2002 von der Information über einige Hauptmerkmale der Erzeugnisse für den Endverbraucher abhängig.
Die EG-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der Verordnung Nr. 104/2000 und die mit Verordnung (EG) Nr. 2065/2001 der Europäischen Kommission vom 22. Oktober 2001 getroffenen Durchführungsvorschriften zu gewährleisten.
B. Lösung
Erlass eines Fischetikettierungsgesetzes, das die für die Durchführung der EG-Rechtsakte notwendigen Zuständigkeits-, Überwachungs- und Sanktionsbestimmungen enthält. Für die nähere Ausgestaltung der Etikettierung, die Festlegung von Handelsbezeichnungen und die Aufstellung eines Verzeichnisses der Handelsbezeichnungen sowie den Überwachungs- und Sanktionsbereich sieht das Gesetz die erforderlichen Verordnungsermächtigungen vor. Für den Bereich der Handelsbezeichnungen und für die Überwachung von Fischereierzeugnissen, die unter zollamtlicher Überwachung außerhalb der verbindlichen Anlandeorte stehen sowie für den Außenverkehr wird die Zuständigkeit auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/7726 | 4.12.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/8196 | 6.2.2002 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
14/8810 | 17.4.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft |
14/9330 | 10.6.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/9429 | 12.6.2002 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |