Hier ist das Finanzmarktstabilisierungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10600)
AnzeigeA. Ziel
Die seit einem Jahr bestehenden Spannungen auf den Finanzmärkten haben sich in den letzten Wochen dramatisch verschärft und zu weltweiten Turbulenzen geführt. Deutschland konnte sich diesen internationalen Entwicklungen nicht entziehen, auch der deutsche Finanzmarkt steht daher unter Druck. Direkte Effekte der Krise und das schwierige Marktumfeld führen zu einer angespannten Liquiditätslage. Die Unsicherheit der Marktteilnehmer ist groß, die Vertrauenskrise stellt sich als äußerst hartnäckig dar.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch ein Maßnahmenpaket ein tragfähiges Instrumentarium zu schaffen, um die bestehenden Liquiditätsengpässe zeitnah zu überwinden und die Stabilität des deutschen Finanzmarktes zu stärken.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht die Errichtung eines nichtrechtsfähigen Sondervermögens "Finanzmarktstabilisierungsfonds" vor.
Die näheren Einzelheiten hinsichtlich der Verwaltung des Sondervermögens und der entsprechenden Rahmenbedingungen werden unbürokratisch und flexibel in einer begleitenden Rechtsverordnung der Bundesregierung näher konkretisiert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10600 | 14.10.2008 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/10651 | 17.10.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses |
16/10661 | 17.10.2008 | Änderungsantrag der Abgeordneten Renate Künast, Fritz Kuhn, Alexander Bonde, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Jürgen Trittin, Dr. Thea Dückert, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Sylvia Kotting-Uhl, Anna Lührmann, Jerzy Montag, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):