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Familienleistungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen)

Vom 22.12.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 64 vom 29.12.2008.

Hier ist das Familienleistungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10809)

A. Ziel

Investitionen in Familie sind Investitionen in die Zukunft. Aus diesem Grunde soll im Sinne einer nachhaltigen Familienpolitik der Familienleistungsausgleich deutlich verbessert werden.

Die Stärkung der Familie und die Förderung des privaten Haushalts als Feld für neue Beschäftigungsmöglichkeiten hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Zudem sollen die entsprechenden Vorschriften bürgerfreundlich umgestaltet werden.

B. Lösung

­ Der Kinderfreibetrag wird für jedes Kind von 3 648 Euro um 192 Euro auf 3 840 Euro erhöht. Insgesamt werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5 808 Euro auf 6 000 Euro erhöht.

* Das Kindergeld wird für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben.

* Die steuerlichen Regelungen zu haushaltsnahen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen, die bisher in mehreren gesonderten Tatbeständen erfasst waren, werden in einer Vorschrift zur Förderung privater Haushalte als Auftraggeber einer Dienstleistung bzw. als Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusammengefasst. Die Förderung wird deutlich ausgeweitet auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20 000 Euro, höchstens 4 000 Euro pro Jahr.

* Die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten werden ­ ohne materiell-rechtliche Änderungen ­ in einer Vorschrift zusammengefasst.

* Jeweils zum Schuljahresbeginn erhalten im Rahmen des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10809 07.11.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/11001 20.11.2008 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
16/11125 28.11.2008 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 14. bis 27. November 2008)
16/11172 02.12.2008 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
16/11191 03.12.2008 Bericht des Finanzausschusses
16/11184 03.12.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
16/11329 08.12.2008 Unterrichtung durch den Bundesrat
16/11392 17.12.2008 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze