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Fallpauschalengesetz

(Langtitel: Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser)

Vom 23.4.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 27 vom 29.4.2002.

Hier ist das Fallpauschalengesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6893)

A. Ziel

Zur Einführung eines diagnose-orientierten Fallpauschalensystems (auch: Diagnosis Related Groups ­ DRG) ist die noch offene Einbindung in die Krankenhausfinanzierung zu regeln.

B. Lösung

Beschluss des vorgelegten Fallpauschalengesetzes. Dieses regelt insbesondere:

* die Ein- und Überführungsphase des Fallpauschalensystems bis zum 31. Dezember 2006,

* dessen Einbindung in den Grundsatz der Beitragssatzstabilität,

* die Leistungsmengensteuerung,

* die Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts,

* verstärkte Transparenz- und Qualitätssicherungsverpflichtungen der Krankenhäuser,

* die erforderlichen Vergütungsvereinbarungen,

* Tatbestände für Zu- und Abschläge sowie

* begleitende Maßnahmen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/6893 11.9.2001 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/7824 12.12.2001 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit
14/7862 13.12.2001 Bericht des Ausschusses für Gesundheit
14/8239 12.2.2002 Unterrichtung durch die Bundesregierung
14/8362 26.2.2002 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze