Hier ist das Fallpauschalengesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6893)
AnzeigeA. Ziel
Zur Einführung eines diagnose-orientierten Fallpauschalensystems (auch: Diagnosis Related Groups DRG) ist die noch offene Einbindung in die Krankenhausfinanzierung zu regeln.
B. Lösung
Beschluss des vorgelegten Fallpauschalengesetzes. Dieses regelt insbesondere:
* die Ein- und Überführungsphase des Fallpauschalensystems bis zum 31. Dezember 2006,
* dessen Einbindung in den Grundsatz der Beitragssatzstabilität,
* die Leistungsmengensteuerung,
* die Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts,
* verstärkte Transparenz- und Qualitätssicherungsverpflichtungen der Krankenhäuser,
* die erforderlichen Vergütungsvereinbarungen,
* Tatbestände für Zu- und Abschläge sowie
* begleitende Maßnahmen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/6893 | 11.9.2001 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/7824 | 12.12.2001 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit |
14/7862 | 13.12.2001 | Bericht des Ausschusses für Gesundheit |
14/8239 | 12.2.2002 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
14/8362 | 26.2.2002 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):