Hier ist das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3629)
AnzeigeA. Ziel
Die "Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland dazu, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter auszubauen. Im Jahr 2020 müssen mindestens 18 Prozent des deutschen Bruttoendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Zu diesem Zweck verpflichtet die Richtlinie Deutschland u. a. dazu, weitere Maßnahmen einzuführen, die noch nicht im nationalen Recht verankert sind. So muss insbesondere ein elektronisches Register für Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien eingeführt werden, und es muss sichergestellt werden, dass öffentliche Gebäude ab 2012 eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung einnehmen.
B. Lösung
Das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), wird an die Richtlinie 2009/28/EG angepasst. In Umsetzung dieser Richtlinie werden u. a. die Grundlage für die Einrichtung eines Registers für Herkunftsnachweise geschaffen und eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien auch für öffentliche Gebäude eingeführt, die ab 2012 grundlegend renoviert werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/3629 | 08.11.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/4233 | 15.12.2010 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
17/4292 | 20.12.2010 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 3. bis 16. Dezember 2010) |
17/4895 | 23.02.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
17/4896 | 23.02.2011 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):