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Europarechtsanpassungsgesetz Bau

(Langtitel: Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien)

Vom 24.6.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 31 vom 30.6.2004.

Hier ist das Europarechtsanpassungsgesetz Bau im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2250)

A. Ziel

Das Europarechtsanpassungsgesetz Bau dient der Anpassung des nationalen Rechts des Städtebaus und der Raumordnung an die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. EG Nr. L 197 S. 30, sog. Plan-UP-Richtlinie, und der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. EG Nr. L 156 S. 17), sog. Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie.

Die Integration der umweltbezogenen Anforderungen des Gemeinschaftsrechts soll im Bereich der Bauleitplanung mit dem Ziel verbunden werden, die planungsrechtlichen Verfahrenschritte auf hohem Umweltschutzniveau zu vereinheitlichen und zu stärken, um eine dem Leitbild der nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechende zügige und sichere Planung zu ermöglichen. Zugleich sollen Vereinfachungen des Planungsrechts vorgenommen werden, so durch die Umgestaltung der Vorschriften über die Teilung von Grundstücken und die Einführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens. Damit den komplexen Anforderungen an die räumliche Planung auch künftig Rechnung getragen werden kann, sollen für besondere städtebauliche Situationen zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten eingeführt werden. Darüber hinaus sollen den Gemeinden die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen und Maßnahmen der "Sozialen Stadt" gegeben werden.

B. Lösung

Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau wird das nationale Recht an die zwingenden Vorgaben der Plan-UP-Richtlinie und der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie angepasst. Außerdem werden Rechtsgrundlagen für den Stadtumbau und Maßnahmen der "Sozialen Stadt" geschaffen und Vereinfachungen vorgenommen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2250 17.12.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2996 28.4.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze