Hier ist das Europäisches Haftbefehlsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1024)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetz soll der Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das nationale Recht umgesetzt werden. Die Neuregelung ist erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2005 das EuHbG vom 21. Juli 2004 wegen dessen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgehoben hat.
B. Lösung
Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll durch Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen und der Justizverwaltungskostenordnung umgesetzt werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1024 | 23.03.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/2015 | 28.06.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):