Zurück zur Hauptseite

Europäisches Haftbefehlsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union)

Vom 20.7.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 36 vom 25.7.2006.

Hier ist das Europäisches Haftbefehlsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1024)

A. Ziel

Mit dem Gesetz soll der Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das nationale Recht umgesetzt werden. Die Neuregelung ist erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2005 das EuHbG vom 21. Juli 2004 wegen dessen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgehoben hat.

B. Lösung

Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll durch Änderung des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen und der Justizverwaltungskostenordnung umgesetzt werden.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/1024 23.03.2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/2015 28.06.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze