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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1719)
AnzeigeA. Ziel
Der Beschluss über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (2002/187/JI) wurde am 28. Februar 2002 vom Rat der Europäischen Union angenommen und ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 6. März 2002 (ABl. EG Nr. L 63 S. 1) in Kraft getreten. Der Beschluss enthält Bestimmungen, aus denen sich ein Regelungsbedarf für die bestehende innerstaatliche Rechtslage ergibt.
Die Bestimmungen des Beschlusses sind nach seinem Artikel 42 bis zum
6. September 2003 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Deutschland hat von der in Artikel 41 Abs. 2 des Beschlusses vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und gegenüber dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union erklärt, dass verschiedene Regelungen des Beschlusses bis zum Umsetzungstermin nur eingeschränkt Anwendung finden (Dokument 9738/02, Eurojust 27). Durch den vorliegenden Gesetzentwurf ist daher die vollständige Anwendbarkeit sicherzustellen.
Hinsichtlich der Regelungen zur Rechtspersönlichkeit (Artikel 1 Satz 2 des Beschlusses) und zur Gewährung von Vorrechten und Immunitäten für den Verwaltungsdirektor und das Personal von Eurojust (Artikel 29 Abs. 3 und Artikel 30 Abs. 1 des Beschlusses) wird das innerstaatliche Recht gesondert durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung angepasst.
B. Lösung
Zur Umsetzung der sich aus dem Beschluss ergebenden Verpflichtungen enthält der Gesetzentwurf Regelungen insbesondere zur Ernennung und Abberufung des nationalen Mitglieds, der ihn unterstützenden Personen, zur Informationsübermittlung, zu den nationalen Anlaufstellen, zur gemeinsamen Kontrollinstanz und zu haftungsrechtlichen Fragen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/1719 | 15.10.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/2484 | 11.2.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
15/2717 | 16.3.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/2832 | 31.3.2004 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |