Hier ist das Ethikratgesetz im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2856)
AnzeigeA. Ziel
Die dynamische Entwicklung der Lebenswissenschaften sowie die Anwendung ihrer Verfahren und Ergebnisse auf den Menschen werfen grundsätzliche ethische Fragen für die Gesellschaft auf. Die notwendige gesellschaftliche und politische Debatte in diesem Bereich bedarf sorgfältiger wissenschaftlicher Begleitung in naturwissenschaftlich-medizinischer, ethischer, rechtlicher und sozialwissenschaftlicher Hinsicht. Es ist daher erforderlich, ein unabhängiges und ständiges Gremium einzurichten, das auf nationaler Ebene übergeordnete Aufgaben der öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung sowie der Politikberatung erfüllt. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einrichtung eines Deutschen Ethikrats als unabhängiger Sachverständigenrat zur Bewertung ethischer Fragestellungen in den Lebenswissenschaften.
B. Lösung
Mit dem Gesetz wird ein Deutscher Ethikrat als unabhängiger Sachverständigenrat zur Beratung von Deutschem Bundestag und Bundesregierung und als ein nationales Forum des Dialogs über ethische Fragen in den Lebenswissenschaften eingerichtet. Das Gesetz definiert Aufgaben und Stellung des Deutschen Ethikrats entsprechend den mit seiner Einrichtung verfolgten Zielsetzungen. Es enthält Vorgaben für die Mitgliedschaft und das Verfahren zur Berufung der Mitglieder sowie Grundsätze für die Arbeitsweise des Deutschen Ethikrats. Der Deutsche Ethikrat erhält zudem eine Geschäftsstelle zur administrativen Unterstützung bei der Durchführung seiner Aufgaben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
16/2856 | 04.10.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/5136 | 25.04.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung |