Durch dieses Gesetz wurde die Beteiligung der Einsatzstellen an den Kosten des Zivildiensts erhöht.
Hier ist das Erstes Zivildienständerungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/297)
AnzeigeA. Ziel
Derzeit wird den Beschäftigungsstellen im Zivildienst der Aufwand für den Mobilitätszuschlag in voller Höhe und für die übrigen Geldbezüge in Höhe von 70 % erstattet. Die Erstattung in Höhe von 70 % soll für den Zeitraum vom
1. März 2003 bis zum 31. Dezember 2003 auf 50 % abgesenkt werden. Durch diese erhöhte Kostenbeteiligung soll die Finanzierung der für das Haushaltsjahr 2003 schon eingegangenen Verpflichtungen (Einberufungen/verteilte Kontingente) sichergestellt werden.
B. Lösung
Änderung des § 6 Abs. 2 Satz 2 des Zivildienstgesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/297 | 14.1.2003 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/375 | 29.1.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
15/494 | 19.2.2003 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/852 | 11.4.2003 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/853 | 11.4.2003 | Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):