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Hier ist das Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/34)
AnzeigeA. Ziel
Die Bereinigung des Bundesrechts ist ein Bestandteil der im Juli 2003 von der Bundesregierung beschlossenen "Initiative Bürokratieabbau". Gesetze und Rechtsverordnungen, die ihren Anwendungsbereich verloren haben, belasten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung unnötig in zeitlicher und finanzieller Hinsicht. Um eine zeitgemäße, effektive und übersichtliche Rechtsordnung zu schaffen, sind derartige Vorschriften aufzuheben.
B. Lösung
Durch das Erste Rechtsbereinigungsgesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit werden 46 Rechtsvorschriften im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit aufgehoben, die mittlerweile keinen Anwendungsbereich mehr haben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/34 | 03.11.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/399 | 18.01.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):