Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10812)
AnzeigeA. Ziel
Die am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Wohngeldnovelle mit einem Leistungsvolumen von 520 Mio. Euro ist ein wichtiger Beitrag zur Entlastung einkommensschwächerer Haushalte bei den Wohnkosten. Rund 800 000 Haushalte, darunter etwa 300 000 Rentnerhaushalte, werden damit von den steigenden Wohnkosten entlastet. Das Kernstück der Wohngeldnovelle ist die neu eingeführte Heizkostenkomponente. Die Heizkostenkomponente trägt maßgeblich dazu bei, angesichts der stark gestiegenen Heizenergiekosten die einkommensschwächeren Haushalte zu entlasten. Ihre Notwendigkeit hat sich durch die weitere Entwicklung bei den Energiepreisen nachdrücklich bestätigt. Diese Entwicklung belastet insbesondere einkommensschwächere Haushalte. Es ist für 2008/2009 zu erwarten, dass im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen hohe Nachzahlungen mit monatlich höheren Abschlagszahlungen zeitlich zusammentreffen. Diese Belastung soll dadurch sozial abgefedert werden, dass die höheren Leistungen der Wohngeldnovelle den Bürgerinnen und Bürgern bereits mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 zugute kommen sollen. So werden die Leistungsverbesserungen für die gesamte Länge der Heizperiode wirksam. Die Umsetzung soll durch eine pauschalierte Einmalzahlung erfolgen, die dem Volumen der Novelle für das vierte Quartal 2008 entspricht.
Darüber hinaus soll der Wechsel aus dem Transferleistungsbezug in das Wohngeld erleichtert werden, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht einen nach der Personenzahl gestaffelten einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrag als Ausgleich für erhöhte Energiekosten in der Heizperiode 2008/2009 vor. Maßgebend ist die Wohngeldbewilligung in mindestens einem der Monate Oktober 2008 bis März 2009. Damit sollen die Leistungsverbesserungen der Wohngeldnovelle wirkungsgleich auf den 1. Oktober 2008 vorgezogen werden.
Darüber hinaus soll der Tatbestand des Ausschlusses vom Wohngeld so eingeschränkt werden, dass übergangsweise ein gleichzeitiger Bezug von bestimmten Transferleistungen und Wohngeld möglich ist und im Erstattungswege zwischen den Leistungsträgern ausgeglichen wird.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10812 | 07.11.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10999 | 20.11.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/11125 | 28.11.2008 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 14. bis 27. November 2008) |
16/11229 | 03.12.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
16/11235 | 03.12.2008 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):