Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7035)
AnzeigeA. Ziel
Die weit vorangeschrittene Erledigung der Vermögenszuordnungsaufgabe wird in naher Zukunft eine Konzentration der Restaufgaben bei bestimmten Zuordnungsbehörden erfordern; ferner sollen die Zuordnungsbehörden von nicht eigentlich die Zuordnungsaufgabe befördernden Tätigkeiten entlastet werden. Zugleich soll das Vermögenszuordnungsgesetz um überholte oder nicht praktisch gewordene Vorschriften bereinigt werden.
B. Lösung
Es wird die Möglichkeit geschaffen, durch Rechtsverordnung die Bearbeitung von Zuordnungsverfahren örtlich zu konzentrieren. Die Möglichkeit, ehemals volkseigenes Vermögen innerhalb der öffentlichen Hand oder an Kapitalgesellschaften der öffentlichen Hand durch Zuordnungsbescheid weiter zu übertragen, soll nach dem 31. Dezember 2003 auslaufen. Die in der Praxis ohne Relevanz gebliebenen Regelungen in den §§ 9, 14 und 15 sollen aufgehoben werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/7035 | 5.10.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7428 | 13.11.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):