Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1829)
AnzeigeA. Ziel
Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) knüpft bislang an die Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes an. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, mit dem das bürgerlich-rechtliche Unterhaltsrecht reformiert wird, wird die Regelbetrag-Verordnung aufgehoben. An ihre Stelle tritt eine an den einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibetrag angelehnte Definition des gesetzlichen Mindestunterhalts im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB). Gleichzeitig entfällt damit die bisherige Differenzierung bei der Höhe des Unterhalts für unterhaltsbedürftige Kinder, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet leben.
B. Lösung
Anknüpfung der Unterhaltsleistung nach dem UVG an den Mindestunterhalt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1829 | 15.06.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/5444 | 23.05.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
16/5446 | 23.05.2007 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
16/7037 | 07.11.2007 | Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):