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Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Vom 21.10.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 76 vom 25.10.2002.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/9194)

A. Ziel

Das Telekommunikationsgesetz soll im nächsten Jahr grundlegend überarbeitet und novelliert werden. Insbesondere sind die gerade in den europäischen Gremien verabschiedeten Richtlinien umzusetzen. Erforderlich ist es allerdings, vorab einzelne gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um Übereinstimmung mit den Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts herzustellen.

B. Lösung

Mit der Änderung wird ein Anspruch der Telefonkunden auf Betreibervorauswahl oder Betreiberauswahl bei jedem Anruf, auch im Ortsnetzbereich ab Dezember diesen Jahres ermöglicht und die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Telekommunikationsbeiträgen von den Unternehmen am Markt je nach Umsatz geschaffen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/9194 3.6.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/9237 5.6.2002 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
14/9711 3.7.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie
14/9793 16.7.2002 Unterrichtung durch den Bundesrat
14/9889 23.8.2002 Unterrichtung durch die Bundesregierung
14/9938 10.9.2002 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze