Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3359)
AnzeigeA. Ziel
Die Bundesregierung stellt mit der Änderung sicher, dass der Bund die Kosten des öffentlichen Anteils an den Stipendien allein trägt. Das gibt den Ländern Spielräume für eigene Konzepte der Förderung der Studierneigung und der Begabtenförderung.
B. Lösung
Vollständige Übernahme der zur Finanzierung des Stipendienprogramm-Gesetzes erforderlichen öffentlichen Mittel und pauschalierte Erstattung der bei den Hochschulen anfallenden Zweckausgaben durch den Bund.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/3359 | 21.10.2010 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/3699 | 10.11.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung |
17/3701 | 10.11.2010 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):