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Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes

Vom 21.12.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 67 vom 27.12.2010.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3359)

A. Ziel

Die Bundesregierung stellt mit der Änderung sicher, dass der Bund die Kosten des öffentlichen Anteils an den Stipendien allein trägt. Das gibt den Ländern Spielräume für eigene Konzepte der Förderung der Studierneigung und der Begabtenförderung.

B. Lösung

Vollständige Übernahme der zur Finanzierung des Stipendienprogramm-Gesetzes erforderlichen öffentlichen Mittel und pauschalierte Erstattung der bei den Hochschulen anfallenden Zweckausgaben durch den Bund.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/3359 21.10.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/3699 10.11.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
17/3701 10.11.2010 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze