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Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes

Vom 4.1.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 1 vom 10.1.2005.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Signaturgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3417)

A. Ziel

Der Gesetzentwurf dient der Behebung von Rechtsfragen, die bei der Anwendung des Signaturgesetzes aufgetreten sind. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für eine zügige Beantragung und Ausgabe von Signaturkarten mit qualifizierten elektronischen Signaturen im elektronischen Verfahren geschaffen. Damit können die im Wirtschaftsleben bereits seit langem eingeführten und bewährten Verfahrensprozesse z. B. bei der Registrierung und Ausgabe von EC-, Bankkunden- oder Versichertenkarten auch für die Ausgabe von Signaturkarten mit qualifizierten elektronischen Zertifikaten mit den entsprechenden Synergieeffekten (Verwaltungsvereinfachung, Kostenreduzierung) genutzt werden. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf insoweit notwendige Klarstellungen und Ergänzungen für den Gesetzesvollzug.

B. Lösung

Das derzeit geltende Signaturgesetz ist in einem Änderungsgesetz zur Umsetzung der genannten Ziele entsprechend anzupassen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3417 24.6.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4172 10.11.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze