Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Postumwandlungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7027)
AnzeigeA. Ziel
Im Zusammenhang mit der Postreform II ist die Deutsche Bundespost POST- DIENST in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden. Mit der Gründung wurde der Bund Eigentümer der gesamten Aktien der Deutschen Post AG. Die Einzelheiten der Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften sind im Postumwandlungsgesetz geregelt.
Durch das Postgesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden, über Wettbewerb den Zugang von Wirtschaft und Verbrauchern zu einer flächendeckenden Versorgung mit kundengerechten Postdienstleistungen zu gewährleisten. Damit sind keine Gründe für eine weitere Kapitalmehrheit des Bundes bei der Deutschen Post AG ersichtlich. Der Bund wird daher seine Anteile an dem Unternehmen im Laufe der Zeit verkaufen.
B. Lösung
Mit diesem Gesetz wird die rechtliche Voraussetzung geschaffen, dass der Bund die Kapitalmehrheit am Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost POSTDIENST, der Deutschen Post AG, aufgeben kann.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/7027 | 4.10.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7553 | 14.11.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):