Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3404)
AnzeigeA. Ziel
Die Wettbewerbsfähigkeit der Post-AGs (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG) ist durch das für die bei ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten geltende Dienstrecht eingeschränkt. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung soll es weiter flexibilisiert werden. Auch soll der Leistungsgedanke gestärkt werden.
B. Lösung
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes, die es ermöglicht, den Beamtinnen und Beamten Tätigkeiten insbesondere bei Tochterunternehmen der Post-AGs zuzuweisen und durch Rechtsverordnung Entgeltregelungen zu erlassen, die vergleichbar den Sonderzahlungs- und Leistungsentgeltregelungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Post-AGs sind.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3404 | 21.6.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/3591 | 14.7.2004 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
15/3732 | 22.9.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):