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Erstes Gesetz zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Vom 9.11.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 58 vom 12.11.2004.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3404)

A. Ziel

Die Wettbewerbsfähigkeit der Post-AGs (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG) ist durch das für die bei ihnen beschäftigten Beamtinnen und Beamten geltende Dienstrecht eingeschränkt. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung soll es weiter flexibilisiert werden. Auch soll der Leistungsgedanke gestärkt werden.

B. Lösung

Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes, die es ermöglicht, den Beamtinnen und Beamten Tätigkeiten insbesondere bei Tochterunternehmen der Post-AGs zuzuweisen und durch Rechtsverordnung Entgeltregelungen zu erlassen, die vergleichbar den Sonderzahlungs- und Leistungsentgeltregelungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Post-AGs sind.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3404 21.6.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3591 14.7.2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
15/3732 22.9.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze