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Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6559)
AnzeigeA. Ziel
Das Legehennenbetriebsregistergesetz setzt die Richtlinie 2002/4/EG der Kommission vom 30. Januar 2002 über die Registrierung von Legehennenbetrieben gemäß der Richtlinie 1999/74/EG des Rates (ABl. EG Nr. L 30 S. 44) in nationales Recht um. Daneben dient die Registrierung der Legehennenbetriebe der ordnungsgemäßen Durchführung der Bestimmungen über die Kennzeichnung von Eiern der Güteklasse A, die in der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier (ABl. EG Nr. L 173 S. 5) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Kommission geregelt sind.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2007 wird die Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates durch die Verordnung (EG) Nr. 1028/2006 des Rates vom 19. Juni 2006 mit Vermarktungsnormen für Eier (ABl. EU Nr. L 186 S. 1) abgelöst. Infolgedessen sind Verweise in dem Legehennenbetriebsregistergesetz zu aktualisieren. Darüber hinaus wird mit der Verordnung (EG) Nr. 1028/2006 des Rates die Kennzeichnungspflicht auf Eier der Güteklasse B erstreckt. Die in dem Legehennenbetriebsregistergesetz enthaltenen Bestimmungen über die Registrierung der Legehennenbetriebe und Ställe sind entsprechend anzupassen.
B. Lösung
Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/6559 | 04.10.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/6862 | 26.10.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):