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Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Vom 29.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 49 vom 3.8.2009.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12854)

A. Ziel

Die verfassungsrechtliche Zivilschutzkompetenz verpflichtet den Bund zur Gewährleistung der jederzeitigen Einsatzmöglichkeit von Mitteln des Zivilschutzes unabhängig von tagespolitischen Entwicklungen. Zudem trägt der Bund im Fall von Naturkatastrophen und anderen schweren Unglücksfällen Verantwortung im Rahmen der Amtshilfe.

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist die Bevölkerungsschutzorganisation des Bundes für technische Hilfeleistungen bei Katastrophen und Unglücksfällen. Damit ist die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ein wichtiger Bestandteil im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem leistet sie im Auftrag der Bundesregierung technische Hilfe im Ausland. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen entsprechen zum Teil nicht mehr den Einsatzerfordernissen für das Technische Hilfswerk. Es besteht gesetzlicher Anpassungsbedarf. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Technischen Hilfswerks dort zu ergänzen, wo es für die Sicherstellung eines effektiveren Schutzes der Bevölkerung erforderlich ist. Es gilt, den aktuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen. So sollen dem Technischen Hilfswerk Befugnisse verliehen werden, die im Einzelfall einen erfolgreichen Einsatz erst sicherstellen. Dies etwa durch die Befugnis, ein nicht vom Schadensereignis betroffenes Grundstück betreten oder die Absperrung eines Unglücksortes gegenüber Schaulustigen durchsetzen zu dürfen, wie dies auch den Feuerwehren und Hilfsorganisationen erlaubt ist.

B. Lösung

Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz ­ THW-HelfRG) vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160).

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12854 05.05.2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/13016 13.05.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
16/13358 16.06.2009 Unterrichtung durch den Bundesrat
16/13608 01.07.2009 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze