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Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12854)
AnzeigeA. Ziel
Die verfassungsrechtliche Zivilschutzkompetenz verpflichtet den Bund zur Gewährleistung der jederzeitigen Einsatzmöglichkeit von Mitteln des Zivilschutzes unabhängig von tagespolitischen Entwicklungen. Zudem trägt der Bund im Fall von Naturkatastrophen und anderen schweren Unglücksfällen Verantwortung im Rahmen der Amtshilfe.
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist die Bevölkerungsschutzorganisation des Bundes für technische Hilfeleistungen bei Katastrophen und Unglücksfällen. Damit ist die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ein wichtiger Bestandteil im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem leistet sie im Auftrag der Bundesregierung technische Hilfe im Ausland. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen entsprechen zum Teil nicht mehr den Einsatzerfordernissen für das Technische Hilfswerk. Es besteht gesetzlicher Anpassungsbedarf. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Technischen Hilfswerks dort zu ergänzen, wo es für die Sicherstellung eines effektiveren Schutzes der Bevölkerung erforderlich ist. Es gilt, den aktuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen. So sollen dem Technischen Hilfswerk Befugnisse verliehen werden, die im Einzelfall einen erfolgreichen Einsatz erst sicherstellen. Dies etwa durch die Befugnis, ein nicht vom Schadensereignis betroffenes Grundstück betreten oder die Absperrung eines Unglücksortes gegenüber Schaulustigen durchsetzen zu dürfen, wie dies auch den Feuerwehren und Hilfsorganisationen erlaubt ist.
B. Lösung
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz THW-HelfRG) vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160).
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12854 | 05.05.2009 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD |
16/13016 | 13.05.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
16/13358 | 16.06.2009 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
16/13608 | 01.07.2009 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):