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Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen

Vom 22.4.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 21 vom 27.4.2009.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10485)

A. Ziel

Es gibt zunehmend Wirtschaftszweige, in denen es entweder keine Tarifverträge gibt oder eine Tarifbindung nur für eine Minderheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen oder der Arbeitgeber besteht. In diesen Bereichen bedarf es eines Verfahrens zur Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

B. Lösung

Das bisher in der Praxis nicht angewandte Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952 wird mit Blick auf diese Problemstellung überarbeitet.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10485 07.10.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/11669 21.01.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
16/11675 21.01.2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze