Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1147)
AnzeigeA. Ziel
Der Markt für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie hat sich im vergangenen Jahr unvorhergesehen dynamisch entwickelt. Der schnelle Ausbau der Produktionskapazitäten hat dazu geführt, dass die Kosten und insbesondere die Preise stark gesunken sind. Die bisher im Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Vergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie erweisen sich vor diesem Hintergrund als zu hoch. Durch dieses Gesetz werden die Vergütungssätze an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Preis- und Kostenentwicklungen angepasst. Gleichzeitig wird auch die Zielmarke für den Ausbau der solaren Strahlungsenergie an den dynamischen Ausbau angepasst und auf 3 000 Megawatt installierte Leistung im Jahr angehoben. Die vorgesehenen Änderungen im EEG sollen eine Basis für einen dynamischen, aber nachhaltigen Ausbau der solaren Strahlungsenergie in Deutschland gewährleisten und gleichzeitig die eingetretene Überförderung abbauen.
B. Lösung
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/1147 | 23.03.2010 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP |
17/1607 | 05.05.2010 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
17/1604 | 05.05.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
17/1950 | 08.06.2010 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
17/2402 | 05.07.2010 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):