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Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Vom 17.1.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 4 vom 23.1.2009.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/9415)

A. Ziel

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist in einzelnen Punkten die Möglichkeit zur Stärkung der Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Lebensentwürfen von Familien mit Kindern und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen gegeben.

B. Lösung

Die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit werden verstärkt durch eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngelds von zwei Monaten, eine Flexibilisierung des Antrags auf Elterngeld und die erleichterte Unterstützung von minderjährigen Eltern sowie jungen volljährigen Eltern in Ausbildung bei der Betreuung und Erziehung ihres Kindes durch die Großeltern.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/9415 03.06.2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/10689 21.10.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze