Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5557)
AnzeigeA. Ziel
Die Richtlinie 2004/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (ABl. EU Nr. L 146 S. 1, berichtigt ABl. EU Nr. L 225 S. 3), behandelt auch Motoren für Binnenschiffe. Vergleichbare internationale Vorschriften der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zur Emissionsbegrenzung sind bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Das hierzu funktionierende System der Typgenehmigungsverfahren soll im Interesse aller Beteiligten auch im Rahmen der Richtlinie angewandt werden. Sie regelt jedoch auch das Inverkehrbringen; insoweit enthält das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz bisher keine ausreichende Ermächtigung.
B. Lösung
Einstellung einer Ermächtigungsgrundlage für das Inverkehrbringen von bestimmten Wasserfahrzeugen, Schwimmkörpern, Bauteilen und Ausrüstungsgegenständen in das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz und Folgeänderungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5557 | 30.5.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/5683 | 15.6.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):