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Erstes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

Vom 23.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 39 vom 28.7.2004.

Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3046)

A. Ziel

Mit dem auf dem Agrarrat am 22. April 2004 beschlossenen Reformpaket für Baumwolle, Tabak, Olivenöl und Hopfen wird die mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (ABl. EU Nr. L 270 S. 1) geregelte weitgehende Entkopplung der Direktzahlungen auf diese Produkte übertragen. Die entsprechenden Änderungsrechtstexte sind im Rat der Europäischen Union am 29. April 2004 beschlossen worden.

Das neuerliche Reformpaket ist in Deutschland für die Bereiche Hopfen und Tabak von Bedeutung. Die Direktzahlungen für Hopfen sind danach grundsätzlich ab 2005 zu entkoppeln und in die Betriebsprämienregelung einzubeziehen. Bei Tabak werden in einer vierjährigen Übergangsphase ab 2006 mindestens 40 Prozent des bisherigen Mittelvolumens entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung einbezogen; bis zu 60 Prozent können als gekoppelte Zahlungen fortgeführt werden. Ab 2010 werden bei Tabak keine gekoppelten Direktzahlungen mehr gewährt. Ab dann werden 50 Prozent des Mittelvolumens als entkoppelte Direktzahlung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gewährt und die übrigen 50 Prozent für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der Neuregelung auf EU-Ebene sind die Bereiche Tabak und Hopfen in das Betriebsprämiendurchführungsgesetz mit einzubeziehen, wobei dann auch Regelungen bezüglich der national möglichen Optionen zu treffen sind.

B. Lösung

Erlass des vorliegenden Gesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3046 4.5.2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/3223 26.5.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
15/3297 15.6.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3496 30.6.2004 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze