Hier ist das Erstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/1851)
AnzeigeA. Ziel
Die Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes dient insbesondere der Umsetzung der Richtlinie 2004/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004, mit der die Richtlinie 96/48/EG des Rates über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und die Richtlinie 2001/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems geändert werden, in deutsches Recht.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf beinhaltet Regelungen hinsichtlich der Einrichtung und der Anerkennung benannter Stellen, der Zuständigkeit des Bundes für die Führung des Fahrzeugeinstellungsregisters, einer Ausweitung der Anordnungsbefugnis der Eisenbahnaufsichtsbehörden auf Bevollmächtigte von Herstellern von Interoperabilitätskomponenten sowie auf benannte Stellen, einer Erweiterung der Einführung von Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität ohne Beteiligung des Bundesrates auch auf den Hochgeschwindigkeitsbereich.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/1851 | 19.06.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/2226 | 13.07.2006 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates) |
16/2548 | 08.09.2006 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 30. Juni bis 7. September 2006) |
16/2636 | 20.09.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):