Das Gesetz stellt eine Art "Entrümpelungsaktion" für die Gesetze und Verordnungen dar, für die das Innenministerium zuständig ist. Dabei werden Bestimmungen oder - meistens - ganze Rechtsnormen, die keinerlei praktische Bedeutung mehr haben, auch förmlich aufgehoben, damit sie keine Verwirrung mehr stiften können. So eine Rechtsbereinigung ist eine nützliche Sache, die leider zu selten stattfindet. Daher werden auch solche Perlen der Gesetzgebungskunst wie das "Gesetz zur Vorbereitung der Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung 1975" in den seit sicher 25 Jahren wohlverdienten Ruhestand versetzt.
Hier ist das Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/28)
AnzeigeA. Ziel
Der umfangreiche Normenbestand der Bundesrepublik Deutschland stellt eine nicht unerhebliche Belastung für den Rechtsanwender, also insbesondere für Bürger, Unternehmen, Verwaltung und Gerichte, dar. Daher besteht für Vorschriften des geltenden Bundesrechts, die zwar formal gelten, heute aber keine praktische Wirkung mehr entfalten, die Notwendigkeit, sie aus dem Bestand des geltenden Rechts zu entfernen.
B. Lösung
Infolgedessen hat die Bundesregierung in ihren Beschlüssen vom 26. Februar und 9. Juli 2003 die Bereinigung des Bundesrechts zu einem Kernprojekt der Initiative Bürokratieabbau erklärt. Alle Ressorts haben sich verpflichtet, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine Rechtsbereinigung durchzuführen. Der vorgelegte Gesetzentwurf bereinigt den in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern liegenden Normenbestand um diejenigen Gesetze und Rechtsverordnungen, die ihre Bedeutung verloren haben oder jedenfalls nicht mehr zwingend erforderlich erscheinen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/28 | 03.11.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/464 | 25.01.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):