Hier ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8149)
AnzeigeA. Ziel
Der Klimawandel stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Dazu kommt eine weltweit steigende Nachfrage nach Energie. Um in Zukunft eine nachhaltige und sichere Versorgung mit Energie zu tragbaren Preisen zu gewährleisten, müssen die Weichen für eine integrierte Energie- und Klimapolitik gestellt werden. Als Teil dieses Gesamtkonzepts ist es das Ziel des Erneuerbare- Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), den Anteil Erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich zu erhöhen. Durch die Nutzung Erneuerbarer Energien können fossile Brennstoffe eingespart und der Ausstoß schädlicher Treibhausgase erheblich verringert werden.
B. Lösung
Das Gesetz führt die Pflicht ein, bei der Versorgung von neuen Gebäuden mit Wärme auf Erneuerbare Energien zurückzugreifen. Die Nutzungspflicht wird durch erweiterte Fördermaßnahmen insbesondere für eine sozialverträgliche Sanierung von Altbauten und durch eine Regelung flankiert, die es Gemeinden und Gemeindeverbänden erlaubt, den Anschluss an ein Wärmenetz auch aus Klimaschutzgründen vorzuschreiben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
16/8149 | 18.02.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/8395 | 05.03.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/8585 | 14.03.2008 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 5. März bis 13. März 2008) |
16/9476 | 04.06.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |