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Erneuerbare-Energien-Gesetz

(Langtitel: Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes)

Vom 29.3.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 13 vom 31.3.2000.

Hier ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2341)

A. Ziel

Das Gesetz verfolgt aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes das Ziel der Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien an der Elektrizitätserzeugung bis zum Jahr 2010. Erneuerbare Energien sollen mittelfristig zu einem wesentlichen Standbein der Energieversorgung ausgebaut werden. Notwendig dafür ist eine dynamische Entwicklung der verschiedenen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Mittel- und langfristig sollen dadurch die Wettbewerbsfähigkeit mit konventionellen Energieträgern ermöglicht und die Position der deutschen Industrie und Technologie auf dem Weltmarkt gestärkt werden.

B. Lösung

Strom aus erneuerbaren Energien im Anwendungsbereich des Gesetzes wird so vergütet, dass bei rationeller Betriebsführung der wirtschaftliche Betrieb der verschiedenen Anlagentypen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen grundsätzlich möglich ist, übliche unternehmerische Risiken von den Anlagenbetreibern jedoch selbst zu tragen sind. Auf diese Weise wird eine dynamische Entwicklung in Gang gesetzt, die privates Kapital mobilisiert, die Nachfrage nach Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien steigert, den Einstieg in die Serienproduktion ermöglicht, zu sinkenden Preisen führt, die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit erneuerbarer Energien verbessert und ihre stärkere Marktdurchdringung zur Folge hat.

Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:

* Regelung der Aufnahme- und Vergütungspflicht;

* Regelung der Vergütungssätze in Form von differenziert und degressiv ausgestalteten Festpreisen;

* Regelung der Kostentragung von Netzanschluss und Netzverstärkung;

* Einführung eines Belastungsausgleichs unter den Netzbetreibern.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/2341 13.12.1999 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/2776 23.2.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie
14/2805 24.2.2000 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze