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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/2341)
AnzeigeA. Ziel
Das Gesetz verfolgt aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes das Ziel der Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien an der Elektrizitätserzeugung bis zum Jahr 2010. Erneuerbare Energien sollen mittelfristig zu einem wesentlichen Standbein der Energieversorgung ausgebaut werden. Notwendig dafür ist eine dynamische Entwicklung der verschiedenen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Mittel- und langfristig sollen dadurch die Wettbewerbsfähigkeit mit konventionellen Energieträgern ermöglicht und die Position der deutschen Industrie und Technologie auf dem Weltmarkt gestärkt werden.
B. Lösung
Strom aus erneuerbaren Energien im Anwendungsbereich des Gesetzes wird so vergütet, dass bei rationeller Betriebsführung der wirtschaftliche Betrieb der verschiedenen Anlagentypen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen grundsätzlich möglich ist, übliche unternehmerische Risiken von den Anlagenbetreibern jedoch selbst zu tragen sind. Auf diese Weise wird eine dynamische Entwicklung in Gang gesetzt, die privates Kapital mobilisiert, die Nachfrage nach Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien steigert, den Einstieg in die Serienproduktion ermöglicht, zu sinkenden Preisen führt, die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit erneuerbarer Energien verbessert und ihre stärkere Marktdurchdringung zur Folge hat.
Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:
* Regelung der Aufnahme- und Vergütungspflicht;
* Regelung der Vergütungssätze in Form von differenziert und degressiv ausgestalteten Festpreisen;
* Regelung der Kostentragung von Netzanschluss und Netzverstärkung;
* Einführung eines Belastungsausgleichs unter den Netzbetreibern.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/2341 | 13.12.1999 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
14/2776 | 23.2.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
14/2805 | 24.2.2000 | Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):