Hier ist das Ermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6477)
AnzeigeA. Ziel
Der Einigungsvertrag hat für die Beitrittsgebiete einen Abschlag für Justizgebühren und -entschädigungen vorgesehen, der heute noch 10 % beträgt. Durch den Ermäßigungssatz werden insbesondere die im Beitrittsgebiet domizilierenden Rechtsanwälte belastet, weil sie bei gleichen Sach- und Personalkosten für dieselbe Arbeit weniger Geld erhalten als die Kollegen in Nichtbeitrittsgebieten. Überdies ergeben sich aus den gespaltenen Gebührenregelungen zahlreiche Abrechnungsschwierigkeiten, die die Justizverwaltung belasten. In Berlin stellt sich der Gebührenabschlag auch als Behinderung der Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte dar, weil die Verlegung einer Kanzlei in den Beitrittsteil der Stadt nur bei Inkaufnahme von Einnahmeverlusten möglich ist. Durch Zuzug und Vermischung der Bevölkerung aus beiden Teilen der Stadt haben sich die Lebensverhältnisse insgesamt angeglichen, so dass eine Entlastung des Beitrittsgebiets nicht mehr erforderlich ist. Mit dem Gesetz wird der Abschlag für das Beitrittsgebiet Berlins vollständig beseitigt. Damit wird ein Schritt in Richtung Normalität getan, für den die Zeit 10 Jahre nach der staatsrechtlichen Zusammenführung der alten und der neuen Länder in Berlin reif ist.
B. Lösung
Die Abschläge auf Gebühren bzw. Entschädigungen nach dem Gerichtskostengesetz, der Kostenordnung, dem Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter, dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte werden für das Beitrittsgebiet Berlins abgeschafft. Soweit Rechtsanwälte davon nicht betroffen sind, rechtfertigt sich die Abschaffung unter den Gesichtspunkten der Gleichbehandlung und der Verwaltungsvereinfachung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/6477 | 27.6.2001 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
14/7817 | 12.12.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
14/7857 | 13.12.2001 | Änderungsantrag der Fraktion der FDP |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):