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Ermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin

(Langtitel: Gesetz zur Aufhebung der für die Kostengesetze nach dem Einigungsvertrag geltenden Ermäßigungssätze für den Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem 3. Oktober 1990 nicht galt)

Vom 22.2.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 14 vom 28.2.2002.

Hier ist das Ermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6477)

A. Ziel

Der Einigungsvertrag hat für die Beitrittsgebiete einen Abschlag für Justizgebühren und -entschädigungen vorgesehen, der heute noch 10 % beträgt. Durch den Ermäßigungssatz werden insbesondere die im Beitrittsgebiet domizilierenden Rechtsanwälte belastet, weil sie bei gleichen Sach- und Personalkosten für dieselbe Arbeit weniger Geld erhalten als die Kollegen in Nichtbeitrittsgebieten. Überdies ergeben sich aus den gespaltenen Gebührenregelungen zahlreiche Abrechnungsschwierigkeiten, die die Justizverwaltung belasten. In Berlin stellt sich der Gebührenabschlag auch als Behinderung der Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte dar, weil die Verlegung einer Kanzlei in den Beitrittsteil der Stadt nur bei Inkaufnahme von Einnahmeverlusten möglich ist. Durch Zuzug und Vermischung der Bevölkerung aus beiden Teilen der Stadt haben sich die Lebensverhältnisse insgesamt angeglichen, so dass eine Entlastung des Beitrittsgebiets nicht mehr erforderlich ist. Mit dem Gesetz wird der Abschlag für das Beitrittsgebiet Berlins vollständig beseitigt. Damit wird ein Schritt in Richtung Normalität getan, für den die Zeit 10 Jahre nach der staatsrechtlichen Zusammenführung der alten und der neuen Länder in Berlin reif ist.

B. Lösung

Die Abschläge auf Gebühren bzw. Entschädigungen nach dem Gerichtskostengesetz, der Kostenordnung, dem Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter, dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen sowie der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte werden für das Beitrittsgebiet Berlins abgeschafft. Soweit Rechtsanwälte davon nicht betroffen sind, rechtfertigt sich die Abschaffung unter den Gesichtspunkten der Gleichbehandlung und der Verwaltungsvereinfachung.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/6477 27.6.2001 Gesetzentwurf des Bundesrates
14/7817 12.12.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
14/7857 13.12.2001 Änderungsantrag der Fraktion der FDP

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze