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Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Änderung der Berücksichtigung von Entlassungsentschädigungen im Arbeitsförderungsrecht)

Vom 24.3.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 14 vom 29.3.1999.

Hier ist das Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/394)

A. Ziel

Nach der Neuregelung des § 140 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz, die ab 7. April 1999 voll wirksam werden sollte, werden Entlassungsentschädigungen, die ein Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses von seinem bisherigen Arbeitgeber erhält, zu einem erheblichen Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Regelung ist sozial unausgewogen und verfassungsrechtlich problematisch. Die Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode sieht deshalb vor, im Rahmen des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit (Bündnis für Arbeit) Vereinbarungen zu einer Neuregelung der Berücksichtigung von Entlassungsentschädigungen im Arbeitsförderungsrecht zu finden.

Die Beteiligten des Bündnisses für Arbeit haben nach ersten Gesprächen folgendes Ergebnis erzielt:

1. § 140 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) wird aufgehoben.

2. Im Arbeitsförderungsrecht wird im Grundsatz der Rechtszustand wiederhergestellt, der bis zum 31. März 1997 bestand (§§ 117, 128 Arbeitsförderungsgesetz ­ AFG).

3. Die Gespräche im Bündnis für Arbeit werden mit dem Ziel fortgesetzt, dem Gesetzgeber eine Neuregelung vorzuschlagen, die dazu beitragen soll, der aktiven Wiedereingliederung freigesetzter Arbeitnehmer gegenüber einer rein passiven Zahlung von Entlassungsentschädigungen den Vorzug zu geben.

B. Lösung

Umsetzung dieses Ergebnisses des Bündnisses für Arbeit im Arbeitsförderungsrecht. Streichung des § 140 SGB III. Grundsätzliche Wiederherstellung der am 31. März 1997 bestehenden Rechtslage (§§ 117, 128 AFG).

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/394 22.2.1999 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/444 2.3.1999 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze