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Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 8.12.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 62 vom 13.12.2010.

Hier ist das Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3051)

A. Ziel

Die Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Herausforderungen einer nachhaltigen Energieversorgung ergeben sich auch aus den langfristigen globalen Trends. Die weltweit steigende Energienachfrage wird langfristig zu deutlich steigenden Energiepreisen führen. Zudem würde die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten kontinuierlich steigen. Derzeit verursacht der Energieverbrauch 80 Prozent der Treibhausgasemissionen. Die heutigen Energieversorgungsstrukturen müssen mittel- bis langfristig grundlegend umgebaut werden, damit die Ziele Versorgungssicherheit, Preiswürdigkeit sowie Klimaschutz erreicht werden.

Die Stromversorgung in Deutschland ist historisch gewachsen und beruht auf einem breiten Mix von Energieträgern. Derzeit sichern die fossilen Energieträger, insbesondere die Kohle, zusammen mit der Kernenergie den Großteil der Stromerzeugung in Deutschland. Der notwendige Umbau der Stromversorgung wird diesen traditionellen Energiemix deutlich verändern. Im Jahr 2050 werden die erneuerbaren Energien das Rückgrat der Energieerzeugung bilden. Sie werden dann den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen. Fossile Energieträger und Kernenergie werden eine andere Rolle übernehmen müssen. Im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien wird ein deutlich flexiblerer Kraftwerkspark benötigt. Ein solcher Prozess benötigt nicht nur Zeit, sondern muss auch wirtschaftlich vernünftig ausgestaltet werden. Um den Übergang zu gestalten, wird die Kernenergie noch für einen weiteren Zeitraum benötigt. Eine befristete Verlängerung der Laufzeiten der vorhandenen Kernkraftwerke leistet einen Beitrag, um in einem Übergangszeitraum die drei energiepolitischen Ziele Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit in Deutschland zu verwirklichen. Die Kernenergie hat in diesem Sinne im Strommix Deutschlands eine Brückenfunktion.

Die Laufzeit der 17 Kernkraftwerke in Deutschland wird aus den genannten Gründen um durchschnittlich zwölf Jahre verlängert. Bei Kernkraftwerken mit Beginn des Leistungsbetriebs bis einschließlich 1980 wird die Laufzeit um acht Jahre verlängert, bei den jüngeren beträgt der Zeitraum der Verlängerung 14 Jahre. Die Verlängerung der Laufzeiten eröffnet auch die Möglichkeit, die Finanzierung in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu verstärken. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Laufzeitverlängerung keine nachteiligen Wirkungen auf den Wettbewerb im Energiesektor zur Folge haben wird. Gleichwohl wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie regel-

mäßig zur Entwicklung des Wettbewerbs im Energiesektor unter besonderer Berücksichtigung der Laufzeitverlängerung berichten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen vorschlagen. Davon unabhängig bleibt die weitere Stärkung des Wettbewerbs ein vorrangiges Ziel der Energie- und Klimaschutzpolitik.

Mit der Entscheidung im Rahmen des Energiekonzepts ist der Weg frei für eine nachhaltige und zuverlässige Energiezukunft Deutschlands. Hierzu gehört auch, möglichst bald für eine verlässliche und sichere Endlagerung der radioaktiven Abfälle aus der Kernenergienutzung zu sorgen. Die Laufzeitverlängerung von durchschnittlich zwölf Jahren führt nicht zu einer grundsätzlich veränderten Situation für die Endlagerung. Die zusätzlich anfallenden 10 000 Kubikmeter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus dem Betrieb der Kernkraftwerke können im Endlager Konrad gelagert werden. Dies wird möglichst zügig errichtet und in Betrieb genommen. Für 90 Prozent der anfallenden radioaktiven Abfälle ist dann ein sicheres Endlager vorhanden. Unsere nachfolgenden Generationen haben aber auch Anspruch darauf, dass möglichst rasch Klarheit darüber herrscht, ob der Salzstock Gorleben als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle genutzt werden kann. Deshalb wird die Erkundung ab Oktober 2010 wieder aufgenommen. In einer vorläufigen Sicherheitsanalyse werden bis Ende 2012 alle bisherigen Erkenntnisse über den Salzstock zusammengetragen und einer sorgfältigen Überprüfung unterzogen. Darauf aufbauend können wir die Erkundung zielgerichtet abschließen.

B. Lösung

Um diese Ziele zu erreichen, werden den einzelnen Kernkraftwerken in Anlage 3 Spalte 4 zusätzliche Elektrizitätsmengenerzeugungsrechte gewährt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/3051 28.09.2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
17/3409 26.10.2010 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
17/3410 26.10.2010 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
17/3453 27.10.2010 Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
17/3486 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3487 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3488 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3489 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3490 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3491 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3492 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3493 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3494 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3495 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3496 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3497 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3498 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3499 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3527 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3531 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3532 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3533 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3534 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3535 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3536 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3537 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3538 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3539 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze