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Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz

(Langtitel: Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr)

Vom 14.12.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 70 vom 20.12.2001.

Hier ist das Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6098)

A. Ziel

Mit dem EGG soll die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über den elektronischen Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 178/1 vom 17. Juli 2000) umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung der geltenden innerstaatlichen Regeln für Dienste der Informationsgesellschaft und die Sicherstellung des freien Dienstleistungsverkehrs in diesem Bereich.

Der Gesetzentwurf dient darüber hinaus der Umsetzung der Erfahrungen und Entwicklungen mit dem Teledienstedatenschutzgesetz sowie der Harmonisierung des Teledienstedatenschutzes im Hinblick auf die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes.

B. Lösung

Die Umsetzung der Richtlinie 2000/31/EG muss bis zum 17. Januar 2002 erfolgen. Hierzu sind das Teledienstegesetz und die Zivilprozessordnung zu ändern. Die Umsetzung der Erfahrungen und Entwicklungen mit dem Teledienstedatenschutz erfordert eine Änderung des Teledienstedatenschutzgesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/6098 17.5.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7345 7.11.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie
14/7370 7.11.2001 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann und der Fraktion der CDU/CSU

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze