Hier ist das Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/6098)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem EGG soll die Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über den elektronischen Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 178/1 vom 17. Juli 2000) umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung der geltenden innerstaatlichen Regeln für Dienste der Informationsgesellschaft und die Sicherstellung des freien Dienstleistungsverkehrs in diesem Bereich.
Der Gesetzentwurf dient darüber hinaus der Umsetzung der Erfahrungen und Entwicklungen mit dem Teledienstedatenschutzgesetz sowie der Harmonisierung des Teledienstedatenschutzes im Hinblick auf die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes.
B. Lösung
Die Umsetzung der Richtlinie 2000/31/EG muss bis zum 17. Januar 2002 erfolgen. Hierzu sind das Teledienstegesetz und die Zivilprozessordnung zu ändern. Die Umsetzung der Erfahrungen und Entwicklungen mit dem Teledienstedatenschutz erfordert eine Änderung des Teledienstedatenschutzgesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/6098 | 17.5.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7345 | 7.11.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie |
14/7370 | 7.11.2001 | Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann und der Fraktion der CDU/CSU |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):