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Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 17.12.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 61 vom 31.12.1999.

Hier ist die Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

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