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Einundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 8.10.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 68 vom 13.10.2009.

Hier ist die Einundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

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