Zurück zur Hauptseite

Einsatzversorgungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen)

Vom 21.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 72 vom 27.12.2004.

Hier ist das Einsatzversorgungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3416)

A. Ziel

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich entschieden, im internationalen Rahmen durch Auslandseinsätze von Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten sowie sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes gesteigerte Verantwortung zu übernehmen. Der Außenverantwortung und den neuen Herausforderungen wird die bisherige Absicherung der Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten sowie der sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und der engsten Angehörigen nach den Regelungen in den jeweiligen Versorgungsgesetzen nicht in vollem Umfange gerecht.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf passt das Versorgungsrecht bei Auslandseinsätzen den veränderten Anforderungen mit folgenden wesentlichen Neuregelungen an:

* Schaffung eines neuen Instituts "Einsatzversorgung" und eines neuen Begriffs "Einsatzunfall" in Soldaten- und Beamtenversorgung für Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte im Auslandseinsatz.

* Die statusabhängig zu gewährende Einsatzversorgung umfasst grundsätzlich alle Leistungen der Dienstunfallfürsorge mit folgenden Besonderheiten: G Stets Gewährung der erhöhten (sog. qualifizierten) Unfallversorgung bei Einsatzunfällen und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 vom Hundert. G Ausgleichszahlung nach Soldatenversorgungsgesetz an Angehörige anderer Statusgruppen außer Berufssoldaten und Beamten. G Anhebung der Beträge für die einmalige Entschädigung und die einmalige Unfallentschädigung, insbesondere für hinterbliebene Ehegatten und versorgungsberechtigte Kinder für Inlands- und Auslandsunfälle. G Vereinfachung der Leistungsregelungen zum vermögensrechtlichen Schadensausgleich in besonderen Fällen.

* Neben den Rechtsanpassungen im Hinblick auf besondere Auslandsverwendungen treten eine redaktionelle Berichtigung des Sonderzahlungsrechts des Bundes sowie eine Änderung im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3416 24.6.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3829 29.9.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
15/3846 30.9.2004 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze