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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3416)
AnzeigeA. Ziel
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich entschieden, im internationalen Rahmen durch Auslandseinsätze von Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten sowie sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes gesteigerte Verantwortung zu übernehmen. Der Außenverantwortung und den neuen Herausforderungen wird die bisherige Absicherung der Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten sowie der sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und der engsten Angehörigen nach den Regelungen in den jeweiligen Versorgungsgesetzen nicht in vollem Umfange gerecht.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf passt das Versorgungsrecht bei Auslandseinsätzen den veränderten Anforderungen mit folgenden wesentlichen Neuregelungen an:
* Schaffung eines neuen Instituts "Einsatzversorgung" und eines neuen Begriffs "Einsatzunfall" in Soldaten- und Beamtenversorgung für Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte im Auslandseinsatz.
* Die statusabhängig zu gewährende Einsatzversorgung umfasst grundsätzlich alle Leistungen der Dienstunfallfürsorge mit folgenden Besonderheiten: G Stets Gewährung der erhöhten (sog. qualifizierten) Unfallversorgung bei Einsatzunfällen und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 vom Hundert. G Ausgleichszahlung nach Soldatenversorgungsgesetz an Angehörige anderer Statusgruppen außer Berufssoldaten und Beamten. G Anhebung der Beträge für die einmalige Entschädigung und die einmalige Unfallentschädigung, insbesondere für hinterbliebene Ehegatten und versorgungsberechtigte Kinder für Inlands- und Auslandsunfälle. G Vereinfachung der Leistungsregelungen zum vermögensrechtlichen Schadensausgleich in besonderen Fällen.
* Neben den Rechtsanpassungen im Hinblick auf besondere Auslandsverwendungen treten eine redaktionelle Berichtigung des Sonderzahlungsrechts des Bundes sowie eine Änderung im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3416 | 24.6.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/3829 | 29.9.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
15/3846 | 30.9.2004 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):