Hier ist das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7143)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das Recht der Einsatzversorgung und der Weiterverwendung von Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbediensteten des Bundes (Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bundes sowie Helferinnen und Helfern der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk), die bei einer besonderen Auslandsverwendung einen Einsatzunfall erlitten haben, weiterzuentwickeln und zu verbessern. Durch diese Maßnahmen soll der besonderen Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn gegenüber dem in besonderen Auslandsverwendungen eingesetzten Personal besser Rechnung getragen werden.
B. Lösung
Der Entwurf sieht unter Berücksichtigung des vom Deutschen Bundestag am
7. Oktober 2010 angenommenen Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 7. Juli 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2433; Plenarprotokoll 17/65, S. 6850 A) insbesondere folgende Maßnahmen vor:
* Die einmaligen Entschädigungszahlungen und die Ausgleichszahlungen für Geschädigte ohne Pensionsanspruch werden deutlich erhöht.
* Einsatzzeiten ab einer bestimmten Mindestdauer können bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit doppelt und bei der Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Zuschlägen an Entgeltpunkten berücksichtigt werden.
* Hinterbliebene von im Einsatz getöteten Soldatinnen und Soldaten ohne Pensionsanspruch erhalten die gleiche qualifizierte Unfallhinterbliebenenversorgung wie Hinterbliebene getöteter Berufssoldatinnen und Berufssoldaten.
* Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs von Wohnraum oder von Betriebseinrichtungen wird die Auszahlung des Schadensausgleichs bei Ausfall privater Lebensversicherungen an eine juristische Person ermöglicht.
* In den Anwendungsbereich des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) werden Einsatzunfälle vor dem 1. Dezember 2002 einbezogen. Außerdem wird die Wiedereinstellungsregelung modifiziert.
* Unabhängig von den Regelungen des EinsatzWVG wird es ermöglicht, bei einer Wiedereinstellung geringere Eignungsanforderungen zu stellen.
Entsprechende Maßnahmen sollen auch für Zivilbedienstete des Bundes in besonderen Auslandsverwendungen gelten.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/7143 | 26.09.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/7377 | 19.10.2011 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates) |
17/7389 | 19.10.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses |
17/7542 | 27.10.2011 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):