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EdW-Beitragsverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau)

In der Fassung vom 19.8.1999, zuletzt geändert durch Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 5.12.2016.

Rechtsbereich: Bankenrecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht      FNA Nr. 7610-13-5

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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