(Langtitel: Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks)
Vom 18.3.2016, verkündet in BGBl I Jahrgang 2016 Nr. 13 vom 31.3.2016.
Hier ist die EU/EWR-Handwerk-Verordnung im WWW zu finden: