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ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012

(Langtitel: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012)

Vom 5.12.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 63 vom 12.12.2011.

Hier ist das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/7236)

A. Ziel

Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2012 gefördert werden.

B. Lösung

Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 430 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige Freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt rund 6,67 Mrd. Euro.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/7236 29.09.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/7518 26.10.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze