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ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011

(Langtitel: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011)

Vom 21.12.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 67 vom 27.12.2010.

Hier ist das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3119)

A. Ziel

Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2011 gefördert werden.

B. Lösung

Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von 413 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige Freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital in einem Volumen von rund 4 Mrd. Euro.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/3119 01.10.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/3835 23.11.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze