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ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010

(Langtitel: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2010)

Vom 18.8.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 45 vom 26.8.2010.

Hier ist das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1294)

A. Ziel

Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2010 gefördert werden.

B. Lösung

Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von 533 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke und die damit verbundenen Kosten bereitgestellt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige Freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital in einem Volumen von rund 4,5 Mrd. Euro.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/1294 31.03.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/1752 19.05.2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze