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ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009

(Langtitel: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009)

Vom 20.4.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 20 vom 23.4.2009.

Hier ist das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10663)

A. Ziel

Förderung der deutschen Wirtschaft im Kalenderjahr 2009.

B. Lösung

Bereitstellung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von 368 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige Freier Berufe erhalten im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital in einem Volumen von rd. 4 Mrd. Euro.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10663 17.10.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/11628 20.01.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze